

Zertifizierte Immobilienbewertung & Energieberatung
Leistungen
für Gewerbeimmobilien
Unter den Begriff Gewerbeimmobilien fallen:
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Gemischt genutzte Immobilien (z.B. Wohn- und Geschäftshaus)
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Gewerbeimmobilien
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Büroimmobilien
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Handelsimmobilien, wie z.B. Einzelhandel, Discounter, Supermärkte, Shopping-Center
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Industrieimmobilien, wie z.B. Lagerhallen, Produktionsgebäude
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…
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Sonderimmobilien bzw. Betreiberimmobilien, wie z.B. Hotels und Restaurants
Verkehrswert-
gutachten
nach § 194 BauGB
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Anerkennung bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden
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Gutachtenerstellung und Wertermittlung nach ImmoWertV und § 194 BauGB
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Vor-Ort-Besichtigung
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Umfassende Recherchen zu (z.B. Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz)
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Bewertung von ggf. vorhandenen Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten
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Umfangreiche Erläuterungen zur Wertermittlung
Kurzgutachten
/ Kaufberatung
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Für außergerichtliche Zwecke
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Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV
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Vor-Ort-Besichtigung
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Bewertung von vorhandenen Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten
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Wesentliche Erläuterungen zur Wertermittlung
Gutachterliche
Stellungnahme
z.B. Plausibillisierung externer Gutachten
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Plausibilisierung hinsichtlich Wert und Methodik
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Bei individuellen Anliegen
Wir arbeiten mit Festpreisen – unabhängig vom Wert der Immobilie. Nach erfolgtem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit dem verbindlichen Preis.
Worin liegen die Unterschiede zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Bei Kurzgutachten sind Erklärungen und Beschreibungen aufs Wesentliche beschränkt. Es werden z.B. keine Recherchen zu Altlasten, Baulasten oder Denkmalschutz durchgeführt. Aus diesen Gründen sind Kurzgutachten nicht gerichtsfest und nicht von Finanzämtern und anderen Behörden anerkannt.
Bei einem Verkehrswertgutachten (oft auch Vollgutachten genannt), handelt es sich um eine detaillierte Begutachtung Ihrer Immobilie. Da Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben des §194 BauGB erstellt sind, finden sie Anerkennung bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden. Aus diesen Gründen werden Verkehrswertgutachten immer dann benötigt, wenn es (z.B. im Rahmen von Scheidungen oder Erbschaften) zu gerichtlichen Auseinandersetzung kommen könnte oder die behördliche Anerkennung gefordert wird, wie es beispielsweise bei einem Immobilienverkauf im Rahmen einer Pflegschaft der Fall ist.
Was ist eine gutachterliche Stellungnahme?
Die häufigste Form einer gutachterlichen Stellungnahme ist die Plausibilisierung eines externen Gutachtens hinsichtlich seiner Methodik und des ermittelten Wertes.
Gutachterliche Stellungnahmen eignen sich darüber hinaus auch bei anderen, individuellen Anlässen.